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Herdanschluss

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 09:18
von camperduke
Guten Morgen ihr Lieben :D :D :D
Ich habe mal eine Frage was eure Gasleitungen angehen.
Mein Herd war mit einem Schlauch angeschlossen. Ich habe mir einen anderen Herd gekauft und möchte den gern auch wieder mit einem kurzen Schlauch anschliessen, allerdings mit einer Schnellkupplung. Damit Ich den mal wegnehmen kann um darunter sauber zu machen.
Jetzt sagte mir ein Monteur in einem Campingladen, das das nicht geht das muss alles star ( also mit rohr) angeschlossen sein.
Wie ist das in euren Wagen????

Gruß Dirk

Re: Herdanschluss

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 09:31
von kaefertreter
Moin Dirk,

kenne ich auch so das nur ein max 40cm Schlauch zum Anschluß der Gasflaschen zulässig ist.
Aber in wie weit das abhängig vom Baujahr bzw Erstzulassung ist kann ich nicht sagen.

In meinem Neuerweb ist die Heizung auch über einen kurzen Schlauch angechlossen und das war dem Prüfer
egal. Alles abgenommen wie es ist.

Re: Herdanschluss

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 10:21
von goga
Was zulässig ist weiss ich auch nicht,
aber in vier Wolf Wagen waren Schläuche verlegt, in einem war es eine starre Leitung .
Die Schwalbennester hatten alle Schläuche und bei dem Tabbert der vor meiner Haustür steht, ist es wieder eine starre Leitung.

Vielleicht hat es was damit zu tun, ob der Herd fest verbaut ist, oder lose steht.
Bei alle Wagen hatte ich mit der Gasabnahme keine Probleme.


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Re: Herdanschluss

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 12:42
von camperduke
Na das hilft mir doch schon mal ein stück weiter. :D
Übrigens so einen Kocher wie auf dem 3 Foto habe Ich noch in nagelneu mit original Beschreibung und verpackung.
Passt bei mir leider nicht rein wegen der Höhe. Vielleicht kann ihn einer von euch gebrauchen.
Ich wollte das auch schon ins Forum schreiben aber Ich bekomme das mit dem Bild nicht hin :oops:

LG Dirk

Re: Herdanschluss

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 20:41
von Aeon
Hmm, ich frage mich, warum das mit dem Schlauch und der Schnellkupplung nicht gehen soll. Wenn möglich würde ich eine durchgehende starre Leitung bis "an die Oberfläche" (also bis in die Kochmulde) führen, und dort die Schnellkuppung setzen. Von der Kupplung aus dann einen kurzen Schlauch bis zum Gasherd. Solange Du zugelassene Bauteile verwendest, sollte doch alles passen!?
Wichtig - auf das Datum des Gadruckminderers und des Schlauches achten (müssen nach 10 Jahren erneuert werden)

Re: Herdanschluss

Verfasst: Sonntag 1. April 2018, 08:06
von klepperpiro
Hallo Dirk,

ich habe ja fast jeden Tag mit dem TÜV zu tun und fahre am besten, wenn man vorher mit dem Prüfer spricht.
Was ist erlaubt, was nimmt er ab, was nicht!
Eine Schnellkupplung ist zwar bequem, birgt aber auch immer die Gefahr der Undichtigkeiten :roll:

Fahre doch zu einem Wohnmobil Ausbauer, die kennen doch alle Bestimmungen und Tricks :!:

Frohe Ostern Euch allen ( ich schraube seit drei Tagen am Bulli)

Gruß Burki

Re: Herdanschluss

Verfasst: Sonntag 1. April 2018, 15:53
von Storchencamper
So weit mir bekannt, hängt es tatsächlich davon ab ob "loser" Kocher oder feste Herd-Spüle Kombination. Sobald eine fest verbaute Kochstelle vorhanden, gehört sie zu einer Gasanlage wie sie auch von Wohnhäusern bekannt ist, braucht starre Leitungen und auch eine komplette Abnahme, bei der u.a. Flammbild etc. geprüft wird. Ein "loser" Kocher gehört praktisch nicht zur Gasanlage, da er ja auch extern genutzt werden könnte. Sicherlich wird das aber auch von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich ausgelegt, denn Die Prüfer von TÜV / DEKRA etc. haben andere Schulungen durchlaufen wie z.B. Truma Service -Techniker.

Gruß:
Ulli

Re: Herdanschluss

Verfasst: Sonntag 1. April 2018, 20:09
von camperduke
Also das mit dem losen Kocher kenne Ich so auch.
In meinem Camper brauche Ich gar keine Gasprüfung, da Ich den Kocher samt Flasche jederzeit rausnehmen kann.
Ich denke Ich werde es so bauen mit einer Schnellkupplung.
Da in dem gleichen Schrank auch die Absteller sind, werde Ich mich dran gewöhnen in immer abzustellen wenn er nicht benutzt wird.

Gruß aus Schöppenstedt

Re: Herdanschluss

Verfasst: Sonntag 1. April 2018, 21:55
von goga
Bei meinen bisher 15 Wohnwagen war es genau anders,
ALLE fest eingebauten hatten Schläuche, ALLE frei stehende Kocher hatten eine starre Gasleitung.

So auch bei den Gasflaschen, manche Wagen hatten einen Gaskasten aussen, bei anderen waren die Flaschen im Wagen unter der Spüle mit oder ohne Schlauch.

Probleme mit der Gasabnahme hat es bei keinem Wagen gegeben.

Re: Herdanschluss

Verfasst: Montag 2. April 2018, 10:48
von Storchencamper
Dann hast du vermutlich deine Abnahmen immer beim TÜV machen lassen, oder ???
Service Techniker sind da um einiges penibler, und haben ......wie gesagt ....... intensivere Schulungen, bzw. richtige Ausbildungen hinter sich.
Beim TÜV wird in den meisten Fällen lediglich ne Dichtheitsprüfung gemacht und das war,s dann schon. Oft werden noch nicht einmal die Wärmetauscher von Heizungen auf Undichtigkeiten überprüft, oder die Sicherheitsventile der Brenner.

Re: Herdanschluss

Verfasst: Montag 2. April 2018, 18:19
von Wigwam-Opa
Bei mir war ein ganz kurzer Schlauch zwischen Kocher und Gasrohr verbaut. Ich hab die komplette Gasleitung erneuert und den Gaskocher direkt ans Rohr angeschlossen.

Gruß
Herbert

Re: Herdanschluss

Verfasst: Mittwoch 18. April 2018, 10:02
von Daffi
Um die Frage zu beantworten, alle Geräte in einer Anlage sind fest durch Rohrleitungen zu verbinden, ein Anschluß mit Schlauch ist nicht erlaubt.
Ihr braucht auch nicht darüber zu diskutieren, warum und ob das funktioniert, denn hier geht es um Gefahrgut und im Zusammenhang mit dem Einbau in ein Freizeitfahrzeug um die Regeln der G607 bzw. EN1949 und die werden nicht in Campingforen festgelegt und müssen auch nicht zwingend nachvollziehbar sein, aber sie sind im Geltungbereich einzuhalten, denn sie sind eine gesetzliche Vorgabe.

Wir brauchen hier auch nicht darüber zu diskutieren, ob der Besitz eines Führerscheines für den Betrieb eines Kraftfahrzeuges technisch erforderlich ist und ob jemand ohne Führerschein besser oder schlechter fährt, für das Führen eines KFZ ist nunmal der Besitz eines gültigen Führescheins Vorschrift und wer ohne fährt, hat mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen.

Schläuche an Kochern oder Heizungen sind nicht erlaubt und das ist in Deutschland seit Einführungen der TRF (Technische Regeln Flüssiggas in damaliger Erstfassung) im Jahre 1968 so ! In anderen Ländern galten hier jedoch vor Einführung der EN1949 andere Regeln und so war bis 1997 z.B. in BeNeLux und vielen anderen EU Staaten mit weniger als 50mbar Druck die Verwendung von Schläuchen erlaubt und man konnte Gasschläuche dort als Meterware in jedem Eisenwarenladen erwerben.
Wer also alte Fahrzeuge aus dem Ausland importiert, muss damit rechnen, dies auf den in Deutschland gültigen Stand umrüsten zu müssen, denn einen Bestandsschutz haben diese Anlagen selbstverständlich nur dort, wo ein Bestand existiert - in den betreffenden Ländern, für welche die Anlage gebaut wurde!


Für Holländer gilt bis heute, das sie für Anhänger unter 750Kg keine eigene Zulassung und damit keinen TÜV benötigen, aber macht mal einem Polizisten klar, das ihr als Deutsche einen holländischen Wohnwagen fahrt und dieser deswegen keine Zulassung benötigen würde...... :twisted: :roll:
Auf diese Diskussion wäre ich gespannt! :lol:

Was in anderen Ländern erlaubt ist, oder war, spielt für uns Deutsche keine Rolle, denn als deutsche Staatsbürger unterliegen wir nunmal den in Deutschland geltenden Gesetzen.

Es ändert übrigens nichts, wenn ein unfähiger Prüfer beim TÜV mal wieder einen Schlauch nicht gesehen hat, denn deswegen hat er ihn noch lange nicht abgenommen und bleibt er trotzdem illegal. Dem Prüfer kann man Schlamperei vorwerfen und wird er dabei erwischt, ist er seine Lizenz los.
Passiert mit einer solchen Anlage aber etwas, muss der Besitzer dafür persönlich haften und wird im Extremfall sogar noch bestraft und da nutzt es wenig, das der Prüfer da seine Kompetenzen missbraucht hat und vermutlich einen Verweis erhält, verantwortlich ist hier eindeutig der Betreiber, darauf wird ausdrücklich in jeder Prüfbescheinigung hingewiesen.

Das Dumme daran ist meisten nur, das der betreffende Schlauch in der Prüfbescheinigung nicht aufgeführt wird (schaut mal nach, ich wette, das bei keinem der Betroffenen ein entsprechener Vermerk mit Schlauch und Schlauchlänge zu finden sein wird, aber alle Schläuch in der Anlage sind ausdrücklich und sogar mit Baujahr anzugeben!), denn so doof ist selbst ein stockblinder TÜV-Prüfer nicht.
Die Folge davon ist nun, das die Prüfbescheinigung nicht mit der realen Anlage übereinstimmt, was wiederum im Bedarfsfall den Verdacht aufwirft, der Betreiber hätte die Anlage nach der Prüfung technisch verändert, es entsteht im Extremfall daher der Vorwurf der "Manilulation einer Gasanlage" und der Betreiber sieht sich schnell einem Strafverfahren mit recht drastischen Folgen gegenüber, in welchem er beweisen muss, das der Prüfer den Schlauch doch gesehen hat und der wird natürlich behaupten, die Anlage sei so gewesen, wie sie im Schein steht..... :twisted: Keine leichte Aufgabe also! :o

Hat also ein Prüfer einen solchen Schlauch nicht vermerkt , ist er auch nicht abgenommen und die betreffende Gasprüfung damit sogar ungültig, da der Prüfschein nicht mit der tatsächlichen Anlage übereinstimmt. Der Prüfer hätte somit eigentlich den Tatbestand des Betruges erfüllt und könnte dafür belangt werden.
Kein Prüfer in Deutschland besitzt das Recht, Anlagen abzunehmen, welche eindeutig den Vorgaben wiedersprechen, daher kann ein Prüfer sowas gar nicht legalisieren, denn er würde damit seine Kompetenzen überschreiten.

Nun aber zum Thema zurück - Schläuche sind innerhalb der Anlage in vorgeschriebenen Längen nur zum Anschluß der Flaschen erlaubt, für Schläuche ausserhalb der Anlage haftet der Betreiber und es gibt keine festen Vorgaben bezüglich Länge usw.
Lose Kocher sind ortsbeweglich und können daher auch z.B. im Vorzelt verwendet werden, aus diesem Grunde verbaut man hier eventuell eine Gasschnellkupplung, die als eingetragenes Endgerät gilt!
In diesem Falle ist eventuell kein Kocher in den Schein eingetragen, sondern eine Gasentnahmeeinrichtung. Meist wird aber ein spezieller Vermerk über den beweglichen Kocher mit Steckdose im Schein eingetragen.
Wichtig hierbei - das betreffende Gerät muss sich ohne den Einsatz von Werkzeug aus dem Fahrzeug entfernen lassen, wird auch nur eine einzige Schraube zur Befestigung verwendet, wäre das Gerät nicht mehr beweglich und wird zum Teil des Fahrzeuges und damit unterläge es der G607 und müsste fest angeschlossen werden!
Diese Regelung gilt jedoch nur für bestehende Altfahrzeuge, denn seit einigen Jahren dürfen solche Gassteckdosen meines Wissens leider nicht mehr im Fahrzeuginneren montiert werden, da diese leider in der Vergangenheit zum Anschluß diverser nicht zugelassener Heizgeräte und Grills im Fahrzeuginneren mißbraucht wurden. Eine Neueintragung einer Gassteckdose zum Betrieb eines beweglichen Kochers ist daher aktuell nach meinem Wissensstand kaum mehr möglich. Hier könnte daher wirklich der Ermessensspielraum eines Prüfers gefragt sein, ob dieser bei einem Oldi den bisherigen losen Kocher als Bestandsgerät akzeptiert und daher den Einbau der Steckdose nachträglich zuläßt. Ein Recht darauf gibts aber nicht!


So, also nochmal kurz zusammengefaßt - Schläuche innerhalb einer Gasanlage sind ohne Ausnahme verboten und es spielt dabei auch keine Rolle, ob da ein bekloppter Prüfer nicht aufgepasst hat, oder nicht. Zum Betrieb eines Gasanlage ist eine Prüfung Vorschrift, egal ob der TÜV danach fragt, oder nicht, denn das hat ebenfalls nichts mit dem TÜV zutun, denn ALLE Gasanlagen in Deutschland sind prüfpflichtig und zwar ohne Ausnahme!

So und nun darf gerne wieder über das warum, wieso und könnte man nicht, diskutiert werden, ändert wird das aber nichts, denn die geltenden Vorschriften werden in Berlin und Brüssel gemacht und nicht in Campingforen und ob uns die gefallen, ist deren Verfassern so egal, wie die Frage, ob euch blasse und labbelige Pommes schmecken, sie machen eine Verordnung, oder ein Gesetz und wer beim Verstoß dagegen erwischt wird, bekommt eine Strafe. Punkt!

Re: Herdanschluss

Verfasst: Mittwoch 18. April 2018, 11:36
von Aeon
Hallo Jürgen,

ganz große klasse, vielen Dank für Deinen ausführlichen Bericht und die Richtigstellung unserer Vermutungen.
Wirklich sehr schön, einen Fachmann unter uns zu haben 8-) 8-) 8-)

Ich habe aber noch eine Frage, die sich direkt auf meine Installation bezieht. Und zwar hattest Du geschrieben:
Nun aber zum Thema zurück - Schläuche sind innerhalb der Anlage in vorgeschriebenen Längen nur zum Anschluß der Flaschen erlaubt, für Schläuche ausserhalb der Anlage haftet der Betreiber und es gibt keine festen Vorgaben bezüglich Länge usw.


Meine Gasflasche befindet sich im Wohnwagen im Schrank. An dem Gasdruckregler ist ein 300mm langer Gasschlauch (beides von 2015) mit entsprechendem Gewindeübergang angeschlossen, damit ich die Flasche - da Schlauch flexibel - bei Bedarf austauschen kann. Der Schlauch führt dann geradlinig auf eine starre Gasleitung, welche dann fest mit dem Gaskocher verbunden ist. Darf dieser Schlauch in dieser Kostellation so verbaut sein, oder muss ich den Anschluss an der Flasche starr ausführen?

Vielleicht hattest Du es ja schon geschrieben, aber es war auch verdammt viel Text... :lol:


Beste Grüße,
Stefan

Re: Herdanschluss

Verfasst: Mittwoch 18. April 2018, 11:40
von kaefertreter
Mein Gott, hast Du Langeweile?
Wenn Du keinen Bock auf Forum hast dann lass es.
Auf solche Beiträge kann ich im CCF Forum verzichten.
Meine Schulzeit ist lange vorbei.

Re: Herdanschluss

Verfasst: Mittwoch 18. April 2018, 11:44
von Aeon
Also ich finde der Beitrag von Jürgen sehr interessant und überaus wertvoll, und finde es toll, dass er sich (mal wieder) die Zeit für dieses wichtige Thema genommen hat.
Ich möchte gerne noch was dazulernen und nicht dumm sterben.

Re: Herdanschluss

Verfasst: Mittwoch 18. April 2018, 14:57
von neuens
...ich lasse mich bei Themen, von denen ich so gar keine Ahnung habe gerne belehren, äh...informieren ;)
Und da Jürgen die Sache ja beruflich macht, kommt da halt eine geballte Ladung Lehrmaterial zusammen... :shock:

In diesem Sinne, Rainer

Re: Herdanschluss

Verfasst: Mittwoch 18. April 2018, 22:51
von Daffi


Meine Gasflasche befindet sich im Wohnwagen im Schrank. An dem Gasdruckregler ist ein 300mm langer Gasschlauch (beides von 2015) mit entsprechendem Gewindeübergang angeschlossen, damit ich die Flasche - da Schlauch flexibel - bei Bedarf austauschen kann. Der Schlauch führt dann geradlinig auf eine starre Gasleitung, welche dann fest mit dem Gaskocher verbunden ist. Darf dieser Schlauch in dieser Kostellation so verbaut sein, oder muss ich den Anschluss an der Flasche starr ausführen?

Sofern der Schrank eine entsprechende Belüftung aufweist und nach Innen dicht ist, wäre das die ganz normale Installationsweise.
Regler > Schlauch> Rohr > Endgerät. Bei mehreren Verbrauchern, das Schnellschlußventil vor jedem Verbraucher nicht vergessen.


@Käfertreter - worüber regst du dich auf? Ließ es doch einfach nicht ..... :roll:
Erspar mir aber bitte solche dummen Kommentare, die nicht das geringste zum Thema beitragen, denn deine Meinung interessiert mich so wenig, wie dich mein Text!

Re: Herdanschluss

Verfasst: Donnerstag 19. April 2018, 06:32
von kaefertreter
Ja Gasmann, genau so kenne ich Dich.

Evtl ist Dir schon mal aufgefallen das es hier kein anonymes Forum
ist sondern man sich durchaus schon über Jahre persönlich kennt.

Deine Fachkompetenz stelle ich auch nicht in Frage,
aber die Sprüche wie Du meinst Diskussionen (die gar nicht gegeben sind)
im Keim zu ersticken sind einfach daneben.

Für mich sind helfen und belehren zwei Paar Schuhe.

Thema für mich erledigt.

Re: Herdanschluss

Verfasst: Donnerstag 19. April 2018, 08:15
von goga
Soviel zum Thema,
von 5 Wolf Wagen hatten 4 Schlauchanschluß, nur einer über Leitung ( letztes Foto frei stehender Herd )

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So könnte ich jetzt mit anderen Wagen weiter machen, scheinbar hatten die Hersteller früher andere Gesetze 😇

Re: Herdanschluss

Verfasst: Donnerstag 19. April 2018, 08:46
von Piro
Viel blabla und wenig blub zu diesem Thema ! ;)
einfach machen ....