Neu ab 19.06.25 Gasprüfung

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4.ludolf
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Neu ab 19.06.25 Gasprüfung

Beitragvon 4.ludolf » Sonntag 15. Juni 2025, 23:55

Hallo,
brauche ich auch eine Gasprüfung, wenn nur ein loser Gaskocher eingebaut ist?
( Herausnehmbar mit Schlauch lösen)?
Oder sollte ich ihn für den TÜV nur anschrauben und verstauen?
Keine Heizung oder so verbaut. Absperrhahn gibt es auch in der Leitung keinen vom Gaskasten.
Gruß Jörg

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Marc
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Re: Neu ab 19.06.25 Gasprüfung

Beitragvon Marc » Montag 16. Juni 2025, 11:27

Laut unseren Gasmann (KÜS Sachverständiger) ist die Gasprüfung weiterhin kein Bestandteil der HU...

Grüße, Marc

PS So wie beschrieben wohl nicht zulässig. Keine Schläuche in der ganzen Anlage erlaubt, bis auf den kurzen hinterm Regler. Absperrhahn muss auch sein, soweit ich weiß. Alle Teile müssen Zulassungen haben. Bei Erstabnahme gelten die aktuellen Regelungen, also z.B. alles auf 30mbar. Natürlich könntest du das Prüfheft verloren haben und dann würde nach alter Norm geprüft und ein neues altes ausgestellt.... ;)
Wenn schon Camping - dann auch richtig! :D

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goga
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Re: Neu ab 19.06.25 Gasprüfung

Beitragvon goga » Montag 16. Juni 2025, 15:54

Wolf 1 Wohnwagen zB. haben keinen Absperrhahn, Gasflasche steht unter der Spüle, dann Druckminderer 50mbar und einen Schlauch zum Gasherd.
Abgesperrt wird an der Gasflsche.
Sollte ein einzelner Kocher verbaut sein, muss dieser fest sitzen.
Diese Wagen brauchen keine Gasprüfung, weil sie keine Leitungen haben.
Anders sieht es aus, wenn der Wagen einen Gaskasten hat und von da gehen Gasleitungen zum Herd, Ofen u.s.w.
Diese Wagen benötigen Absperrhähne und eine Gasprüfung.
Wieviel mbar (30 / 50 ) der Druckminderer haben sollte, liegt an den verbauten Geräten.
Gruß --- Godi & Gaby ---

Lieber mit dem Fahrrad zum Strand, als mit dem Porsche zur Arbeit ----- :D

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kaefertreter
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Re: Neu ab 19.06.25 Gasprüfung

Beitragvon kaefertreter » Montag 16. Juni 2025, 17:18

Gasprüfung ist nicht mehr TÜV relevant. Allerdings ein Mangel der bei Kontrolle ab dem 19. Geld kosten kann.
Bei der Gasprüfung wird unter anderem die Zündsicherung kontrolliert. Dh ob die Gaszufuhr gestoppt wird wenn die Flamme zB ausgeblasen wird. Daher ab jetzt vorgeschrieben sobald ein Gasverbraucher verbaut ist und in Betrieb genommen werden kann. So zumindest die Auskunft von meinem Werkstatt TÜV. Der ist immer sehr bemüht.
Aber das wird von den Medien mal wieder alles aufgeblasen. In all den Jahrzehnten wo ich unterwegs bin hat's noch nie jemanden interessiert.
Gruß Michael

Lieber voll heimkommen als leer ausgehen ;)


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